psychotherapie kosten privat

Psychotherapie Kosten sind für Viele ein wichtiger Aspekt, und es gibt einige gute Gründe, die dafür sprechen, diese Kosten für sich privat zu tragen (Link).

Die Investition für meine Arbeit bezieht sich auf eine 50-minütige Sitzung (Nettozeit Einzelstunde), hierfür beträgt mein Honorar € 115.-, für eine Doppelstunde (80min Nettozeit) sind es € 150.-. All diese Preise sind USt befreit als Heilbehandlung. Privatversicherte haben häufig Anspruch auf Erstattung.

Darüber hinaus biete ich Klienten, denen nicht regelmäßige Bezahlungen in ihrem Leben beschieden sind, einen ermäßigten Satz an mit €105.-/h. Fragen Sie mich bitte vorab, ob ich hierfür gerade Ressourcen frei habe. Für Paare oder Familien ist der Preis nicht wesentlich höher als für Einzelklienten, zu Paartherapie informiere ich Sie auf einer eigenen Seite (Link).

Bei Terminabsagen Ihrerseits gelten diese zeitlich gestaffelten, fairen Kostensätze.

 

Wenn Sie Systemische Fachleute suchen – wird’s kompliziert

Seit Juli 2020 ist Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt. Es gibt jedoch bisher nur wenige der neuen Systemischen Psychotherapeuten: Die meisten haben ihre Approbation noch in den herkömmlichen, älteren Verfahren gemacht (Analyse, tiefenpsychologisch, Verhaltenstherapie). Für Systemische Therapeut*innen sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass eine Akkreditierung in einem der beiden wissenschaftlichen Verbände vorliegt:

In letzterer bin ich. Die Heilerlaubnis für Psychotherapie habe ich 2015 noch über den Heilpraktiker (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) erhalten – „Systemische Therapie“ war damals noch unbekannt als Psychotherapiemethode. Ich behandele als Systemischer Therapeut Privatpatienten bzw. Selbstzahler. Warum das auch gut ist, können Sie hier gern nachlesen:

 

Warum Psychotherapie Kosten privat bezahlen?

Es gibt durchaus Argumente, die dafür sprechen, die Kosten selbst zu übernehmen. Informieren Sie sich gern hierzu auch auf anderen Seiten. Die für mich wesentlichen Punkte sind:

  • Wir müssen anfangs keine Wartezeit abwarten oder Genehmigungsprozesse durchlaufen, sondern können sofort mit dem Arbeiten beginnen. Wartezeiten für Kassenpatienten betragen aktuell oft 6 Monate, manchmal (in Ballungsräumen) noch deutlich mehr. Ich habe schon von Wartelisten für die Warteliste gehört.
  • Es gibt über Sie keinen („Akten“)Eintrag in den relevanten Systemen – nur weil Sie etwas für sich klären und somit gut für sich sorgen möchten. Denken Sie zum Beispiel an bestimmte Berufswünsche oder Versicherungsabschlüsse. Informieren Sie sich auch hierüber mal, das ist durchaus interessant. Vielleicht verfolgen Sie ja die Diskussion über die ab 2025 eingeführte Elektronische Patientenakte (ePA). Diesbezüglich ist es ja nicht gerade beruhigend zu hören, dass der „Chaos Computer Club“ bereits anschaulich gezeigt hat, wie leicht man an alle 70 Millionen Patient*innenakten herankommen kann. Die Antwort eines IT Experten, den ich hierzu fragte, war im übrigen, dass die durchschnittliche Zeit zur Identifizierung und Eindämmung eines Datenlecks bei Datenbanken dieser Sicherheitsstruktur (in der Gesundheitsbranche) bei über 250 Tagen liege (Cost of a Data Breach Report, IBM Security 2023). Informieren Sie sich gern auch hierzu ausgewogen und woanders, wenn Sie mögen – das ist ja grundsätzlich ganz interessant, finden Sie nicht?
  • Sie haben freie Therapeutenwahl, ob nun bezogen auf die Nähe zur Wohnung/Arbeit oder auf den richtigen „Typen“ des Therapeuten. Mehr als man vielleicht denkt (oder die „reine Lehre“ es gern hätte), ist ein guter therapeutischer Prozess auch davon abhängig, ob es menschlich oder charakterlich passt. Als Kassenpatient können Sie indes grundsätzlich froh sein, wenn Sie irgendwann einen Platz bekommen. Sie haben dann keine Wahl, mit wem Sie zusammen arbeiten.

 

Kostenerstattung für Privatversicherte (Psychotherapie Kosten privat)

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, kann es sein, dass Ihre Versicherung meine Leistungen ganz oder teilweise erstattet. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht, da dies immer von Ihrem individuellen Tarif abhängt.

Ich arbeite als Systemischer Therapeut (DGSF-zertifiziert), mit Heilerlaubnis als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Mein Honorar beträgt für Systemische Gesprächstherapie derzeit 115 € für eine 50-minütige Einzelsitzung und 150 € für eine 80-minütige Doppelstunde. Die Rechnung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), insbesondere an GebüH 19.2 für Psychotherapie.

> Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bildet dabei sehr niedrige, historische Gebührensätze ab und entspricht selten dem heute vereinbarten Honorar. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Leistungen nach ihren jeweiligen Tarifbedingungen daher oft nur anteilig. Eine mögliche Differenz zwischen meinem Honorar und dem Erstattungsbetrag Ihrer Versicherung tragen demnach Sie selbst.

 

Gutes Vorgehen: Vorher bei Ihrer PKV anfragen

Bitte klären Sie deshalb vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, ob psychotherapeutische Leistungen durch einen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach GebüH 19.2 in Ihrem Tarif erstattungsfähig sind.

Hilfreich könnte dabei folgende Anfrage sein (Beispieltext):

Ich möchte psychotherapeutische Leistungen bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie in Anspruch nehmen. Der Therapeut ist DGSF-zertifizierter Systemischer Therapeut & in Klinischer Hypnose bei der Milton Erickson Gesellschaft zertifiziert.

  1. Werden Leistungen nach GebüH 19.2 Psychotherapie in meinem Tarif erstattet?
  2. Gibt es Begrenzungen hinsichtlich Betrag, Sitzungszahl, jährlichem Höchstbetrag oder vorheriger Genehmigung?
  3. Wird eine vorherige schriftliche Zusage benötigt?

Am besten, Sie lassen sich die Auskunft schriftlich bestätigen.

 

In Notfällen oder bei akuten Krisen

Bei akutem Hilfsbedarf können Sie sich zum Beispiel an den Berliner Kriesendienst (Link) oder die Telefonseelsorge (Link) wenden. Hier können sie auch weitere Informationen erhalten, wo Sie mit Ihrem Anliegen weiterkommen könnten. Sorgen Sie jedenfalls gut für sich.

 

Wenn Psychotherapie Kosten selbstverständlich wären…

Ich wünsche mir eine Zeit, in der unser Gesundheitssystem Jedem eine Art Bonuspaket „Persönlichkeitsentwicklung“ mit 10-15 Stunden Therapie spendiert. Oder besser noch: Wer es aktiv einlöst, erhält einen leichten Beitragsrabatt für die Krankenversicherung.

Soviel weniger Probleme gäbe es für uns Alle, wenn wir wüssten, wie wir in bestimmten Situationen reagieren. Wann es emotional eng wird für uns. Welche Ausweich- oder Abwehrstrategien wir dann fahren.

Ich glaube fest, es würde uns Allen besser gehen, wenn wir diesbezüglich besser für uns selbst (vor)sorgten. Und nicht warteten oder dies vermieden, bis der Leidensdruck zu groß geworden ist. Die meisten suchen dringend eine Therapie, wenn sie es kaum noch aushalten. Nicht der beste Ansatz, wenn Sie mich fragen.

In vielen anderen Ländern gibt es eine viel größere Selbstverständlichkeit, mit einem Therapeuten zusammen an den eigenen Themen zu arbeiten und sich zu verbessern, wie z.B. in den USA. Dort werden auch die Psychotherapie Kosten selbstverständlicher selbst getragen – und das Letztere muss ja gar nicht sein, finde ich. Ich denke eher, anders herum:  es würde unserem Gesundheitssystem sogar viel Geld sparen, ein gut durchdachtes Vorsorgeprogramm „Persönlichkeitsentwicklung“. Doch ich weiß ja: es geht nicht darum, was ich persönlich besser fände.

 

Terminabsagen Ihrerseits (cancellation policy)

Bei Absage eines Termins Ihrerseits gelten folgende Kostenregeln für meine Arbeit:

  • Absage > 48h keine Kosten
  • Absage 24h – 48h vor Termin = 25€
  • Absage 6h – 24h vor Termin = 50€ (50min Termin) bzw. 75€ (80min Termin)
  • Absage unter 6h vor Termin bzw. bei Nichterscheinen = normaler Satz (s.o.)

 

Hier können Sie bei mir einen Termin anfragen oder um Rückruf bitten: